Aquarium Versicherungen

 

Achtung, auch wenn es etwas Überwindung kostet sich mit diesem Thema zu beschäftigen, es ist sehr wichtig !!!

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

 

1. Einleitung

Besitzer eines Aquariums müssen sich darüber im Klaren sein, dass von diesem eine Gefahr ausgeht.

Welche Gefahren das sind, wie man sich dagegen versichern kann und was dann letztendlich auch tatsächlich versichert ist, soll nachfolgend erläutert werden.

Welcher Schaden kann also z.B. entstehen, wenn das Aquarium undicht wird oder eine Scheibe zerbricht. 

Was ist, wenn ein großes Aquarium zu schwer für den Fußboden war und dieser Schaden nimmt?

 

  • Auslaufendes Wasser kann den eigenen Hausrat, wie Teppiche, Schränke, Stühle, Tischbeine usw. beschädigen.
  • Das Aquarium selbst muss repariert oder ersetzt werden.
  • Fische und Pflanzen können sterben.
  • Elektrische Geräte des Aquariums können beschädigt oder zerstört werden (Heizungen überhitzen, Pumpen trocken laufen).
  • In Mietwohnungen kann fremdes Eigentum beschädigt werden. Ein Nachbar in der darunter liegenden Wohnung, dem durch die Decke Wasser auf das Sofa getropft ist, wird sicherlich Schadenersatz verlangen. Der Vermieter, dessen Decke dann durchnässt und dessen Wände durchfeuchtet sind, wird ebenfalls seine Ersatzansprüche anmelden.
  • Auch Bewohner einer Eigentumswohnung müssen mit Ersatzansprüchen der Eigentümergemeinschaft rechnen, wenn Allgemeineigentum durch das auslaufende Wasser beschädigt worden ist.
  • Wer im eigenen Haus wohnt, hat den Schaden am Gebäude selbst zu tragen.

Welche Möglichkeiten hat man nun sich gegen diese Schäden zu versichern?
Was bekommt man ersetzt?
Wie viel kostet der Versicherungsschutz?

Wer sich gegen die zuvor genannten Schäden bestmöglich versichern will, braucht hierfür bis zu fünf verschiedene Versicherungen. Trotzdem wird man immer noch einen Teil des Schadens selber tragen müssen.

Welche fünf Versicherungen sind nun wichtig?

 

  • Die Haftpflichtversicherung um die Schäden abzudecken, die fremden Personen zugefügt wurden. Also z. B. Mieter in unterer Wohnung oder Vermieter.
  • Eine Gebäudeversicherung, wenn man Hauseigentümer ist und somit Schäden am eigenen Haus hat.
  • Eine Hausratversicherung für die Schäden am eigenen Hausrat, wie z. B. Schränke Teppiche usw.
  • Eine Glasbruchversicherung für das beschädigte Aquarium.
  • Eine Elektrogeräte-Versicherung für die elektrischen Geräte des Aquariums.

Das ganze sieht auf den ersten Blick ziemlich wild aus. Wenn man aber genauer hinsieht, werden die meisten feststellen, dass sie einige dieser genannten Versicherungen sowieso schon haben.

Trotzdem kann es sein, dass aus verschiedenen Gründen für die Schäden kein Versicherungsschutz besteht! Dies kann beispielsweise daran liegen, das Verträge vor Jahren abgeschlossen wurden und nicht mehr auf dem neuesten Stand sind oder aber ein Aquarium erst nach Abschluss eines Vertrages angeschafft und nicht nachgemeldet wurde. Es gibt noch einige Gründe, die man nennen könnte, auf die ich an dieser Stelle aber nicht weiter eingehen möchte.

Die nächsten Abschnitte sollen euch die einzelnen Versicherungen erläutern und Hinweise auf die Dinge liefern, auf die Ihr besonders achten müsst.

 

2. Die Haftpflichtversicherung

Kraft Gesetzes ist jeder, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, zum Schadenersatz verpflichtet.

Das heißt, wenn euer Aquarium ausläuft, und Eigentum von anderen (Mieter, Vermieter usw.) wird beschädigt, seid Ihr auf jeden Fall zum Schadenersatz verpflichtet, unabhängig davon, ob Ihr eine Haftpflichtversicherung habt oder nicht. Für den entstandenen Schaden müsst Ihr gerade stehen und das kann teuer werden.

Die Haftpflichtversicherung deckt nun diese Kosten des Schadenersatzes ab. Darüber hinaus wehrt sie aber auch ungerechtfertigt gestellte Ansprüche ab. Das ist ein Sachverhalt, der nicht so bekannt ist und deshalb leicht übersehen wird. Trotzdem kann dieser Punkt des Versicherungsschutzes sehr wichtig sein.

Hierfür ein Beispiel:

Stellt euch vor, euer Aquarium ist ausgelaufen und durch die Holzbalkendecke ist dem Nachbarn unter euch Wasser auf das Sofa getropft. Nun ist das Sofa nicht mehr das neueste, sondern schon 20 Jahre alt. Der Bezug ist verschlissen und die Federung ausgeleiert. Obwohl das Sofa eigentlich besser auf den Sperrmüll gehört hätte, verlangt euer Nachbar wegen der Beschädigung ein nagelneues Sofa für 2500,- €, andernfalls würde er klagen.

Es ist sicherlich leicht zu erkennen, dass der Nachbar hier eine überzogene Forderung stellt. Die Haftpflichtversicherung prüft in einem solchen Fall, ob der Anspruch des Geschädigten gerechtfertigt ist. In dem genannten Beispiel würde die Versicherung den Anspruch als ungerechtfertigt ablehnen, allenfalls eine geringfügige Restwertentschädigung, die dem eigentlichen Wert des Sofas entspricht, zur Verfügung stellen. Sollte der Nachbar nicht damit einverstanden sein und klagen, würde der Haftpflichtversicherer den Prozess für euch führen. Ihr hättet mit den Prozesskosten und dem ganzen Ärger nichts zu tun. Es wird hier also Versicherungsschutz geboten, obwohl nicht bezahlt wird. Man kann das für den Haftpflichtschadenfall fast als kostenlose Rechtsschutzversicherung ansehen.

Nehmen wir einmal an, das Sofa wäre gerade neu gewesen und der Anspruch in Höhe von 2500,- € wäre gerechtfertigt gewesen, dann hätte die Haftpflichtversicherung den Schaden für euch in voller Höhe bezahlt und Ihr wäret ebenfalls alle Sorgen los gewesen.

Ich hoffe, dass ich euch damit die Haftpflichtversicherung vom Grundgedanken her genügend erläutert habe.

Folgendes solltet Ihr besonders beachten:

Eure Haftpflichtversicherung sollte immer auf dem neuesten Stand sein. Bei älteren Vertragsformen gibt es noch viele Ausschlüsse. Zum Beispiel das Schäden innerhalb der Familie nicht bezahlt werden. Das kann wichtig sein, wenn z. B. Sohn oder Tochter mit eigener Familie (also eigenem Hausstand) im elterlichen Haus wohnen. In neueren Vertragsformen gibt es diesen Ausschluss nicht mehr.

Oftmals wird die Haftpflichtversicherung in einer abgespeckten Version verkauft. Das hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass er weniger Beitrag zahlt. Dafür hat er dann aber auch etwas weniger Versicherungsschutz. Häufig sind dann in der abgespeckten Version sogenannte "Allmählichkeitsschäden" ausgeschlossen. Der Name sagt es schon. Solche Schäden müssen über einen längeren Zeitraum unbemerkt eingetreten sein.

Auch hierzu ein Beispiel:

Stellt euch vor, Ihr wohnt in einer Mietwohnung und habt ein Aquarium. Das Aquarium steht auf Parkettfußboden. Im Laufe der Jahre ist durch das Hantieren im Becken immer mal wieder Wasser übergeschwappt und hat von euch unbemerkt hinter dem Aquarium, einen erheblichen Schaden am Parkett herbeigeführt. Dies wäre ein typischer Allmählichkeitsschaden der nicht versichert wäre, wenn er bei Antragsstellung ausgeschlossen wurde.

In der abgespeckten Haftpflichtversion sind ebenfalls oft "Schäden an gemieteten Sachen" ausgeschlossen.

Auf das obige Beispiel bezogen heißt das, dass der Schaden nicht bezahlt werden würde, da es sich um eine gemietete Wohnung handelt. Da das Parkett unstrittig zur Wohnung gehört, ist der Schaden somit nicht ersatzpflichtig.

Wer also eine Haftpflichtversicherung abschließt oder eine alte auf den neuesten Stand bringt, sollte unbedingt auf diese beiden Feinheiten achten.

Eine Haftpflichtversicherung gehört für das, was sie bietet zu den preiswerteren Versicherungen. Im Durchschnitt kostet Sie zwischen 50,- € und 75,- € im Jahr.

Auch hier noch ein Hinweis: Sehr alte Haftpflichtversicherungen sind durch Beitragsangleichungen über viele Jahre hinweg sehr viel teurer als 75,- €, obwohl sie nach heutigem Stand meistens schlechteren Versicherungsschutz bieten. Eine Erneuerung auf den neuesten Stand bringt hier nicht nur einen wesentlich besseren Versicherungsschutz, sondern zusätzlich auch noch eine Geldersparnis mit sich.

 

3. Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Eurem eigenen Hausrat ab, also Teppiche, Schränke usw.!

Was zählt alles zum Hausrat? Kurz gesagt alles das, was Ihr theoretisch bei einem Umzug in andere Wohnräume mitnehmen würdet. Was da bleibt, zählt zu den Gebäudebestandteilen, also Türen, Fenster, Böden usw.. Dies ist zwar keine einwandfreie exakte Definition, verdeutlicht aber den Unterschied zwischen Gebäudebestandteilen und Hausrat sehr gut. Wichtig ist, dass Gebäudebestandteile (mit wenigen Ausnahmen, auf die es hier nicht ankommt) über die Hausratversicherung nicht versichert gelten. Daher gehe ich später auf die Gebäudeversicherung im einzelnen ein.

In der Hausratversicherung gilt euer Hausrat gegen bestimmte Gefahren versichert. In der Regel sind das Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und neuerdings auch Elementarschäden wie Überschwemmung durch Hochwasser, Lawinen, Erdbeben usw.

Was gilt es hier zu beachten, damit Ihr einen Schaden durch auslaufendes Aquarienwasser bestmöglich reguliert bekommt?

Für Aquarianer ist in diesem Fall die Leitungswasserversicherung wesentlich. Auf die anderen Gefahren gehe ich daher nicht weiter ein.

Leitungswasserschäden sind Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind. Der Begriff Leitungswasser ist exakt definiert und besagt, dass es sich um Wasser handeln muss, das in den Zu- und Ableitungsrohren der Hauswasserversorgung des Gebäudes geführt wird. Es gelten also Schäden, wie ein Rohrbruch in der Wand oder ein abgeplatzter Waschmaschinenschlauch versichert.

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer.

Aquarienwasser ist kein Leitungswasser und daher gelten solche Schäden eben nicht versichert.

Was kann man also als Aquarianer tun um trotzdem solche Schäden ersetzt zu bekommen?

Man sollte sich seine Hausratversicherung genau ansehen oder bei einem Neuabschluss folgendes beachten:

Es gibt eine Klausel, über die Aquarienwasser dem Leitungswasser gleichgestellt wird. Somit gelten dann auch durch bestimmungswidrig ausgetretenes Aquarienwasser verursachte Schäden versichert.

Diese Klausel die viele Versicherer sogar kostenlos mit einschließen, muss aber bei den meisten bestehenden Verträgen extra beantragt werden, andernfalls geht Ihr, wie oben erwähnt, im Schadenfall leer aus.

In den ganz neuen Hausratversicherungen sind inzwischen Aquarienwasserschäden automatisch mitversichert. Hier braucht dann nichts mehr gesondert beantragt werden. Diese neuen Verträge dürften aber die wenigsten bisher haben.

Im Zweifelsfall solltet Ihr euch zusammen mit eurem Versicherungsbetreuer Klarheit verschaffen. Vertraut hierbei aber nicht auf mündliche Zusagen, sondern lasst euch zeigen, wo es schwarz auf weiß im Vertrag geschrieben steht, dass solche Schäden versichert gelten. Mündliche Absprachen sind im Schadenfall, wenn es ums Geld geht, nichts wert.

Ihr solltet ebenfalls darauf achten, dass in Eurer Hausratversicherung der Neuwert versichert gilt. In älteren Hausratversicherungen gilt nämlich häufig noch der Zeitwert versichert. Den Unterschied erkennt man an folgendem Beispiel:

Ein Teppich hat vor 5 Jahren 1500,- € gekostet. Jetzt wurde er durch ein ausgelaufenes Aquarium so sehr beschädigt, dass ein neuer angeschafft werden muss.

Beim Zeitwert wird bei der Regulierung für die 5 Jahre Nutzung eine Wertminderung abgezogen. Beispielsweise 40 %. Als Entschädigung erhaltet Ihr dann 1500,- € abzgl. 40 % Wertminderung, also 900,- €.

Beim Neuwert sieht das ganz anders aus. Der Neuwert einer Sache ist der Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt. Das heißt, würde heute ein gleichwertiger neuer Teppich durch Preissteigerungen in den vergangenen 5 Jahren 1800,- € kosten, würdet Ihr diese 1800,- € als Entschädigung bekommen. Ihr bekommt also mehr heraus, als Ihr damals bezahlt habt. Eben die Summe, die nötig ist, um euch das beschädigte Objekt neu zu kaufen.

Weiterhin sollte die versicherte Summe eures Hausrates dem eigentlichen Wert des Hausrates entsprechen, da ansonsten eine Unterversicherung besteht. Ihr zahlt zwar für eine kleinere Versicherungssumme weniger Versicherungsbeitrag, bekommt aber im Schadenfall die Unterversicherung prozentual angerechnet.

Beispiel:

Vorhanden ist Hausrat für 50.000,- €
Versichert ist aber nur eine Summe von 25.000,- €
Es besteht dadurch eine Unterversicherung in Höhe von 50 %.

Irrtümlich wird oft angenommen, dass jetzt Schäden bis 25.000,- € voll bezahlt werden und erst größere Schäden (z. B. bei einem Feuerschaden) bei 25.000,- € gekappt werden.
Dies ist ein bedauerlicher Irrtum. Eine Unterversicherung wird in jedem Schadenfall angerechnet. Hätte bei dem oben genannten Beispiel mit dem Teppich eine Unterversicherung von 50 % bestanden, hättet Ihr im ersten Fall nur 450,- € erhalten und im zweiten Fall 900,- €.

Zum Schluss noch zwei wichtige Erläuterungen:

Obwohl bei einem ausgelaufenen Aquarium, das Aquarium selbst kaputt ist, vielleicht Fische und Pflanzen geschädigt wurden und auch trockengelaufene Elektrogräte zerstört sein können, werden euch diese, im Gegensatz zu den anderen Hausratgegenständen von der Versicherung nicht ersetzt werden, obwohl es sich zweifelsfrei um Hausratgegenstände handelt.

Warum ist das so?

Das Aquarium ist die Ursache für den Wasserschaden. Zeitlich gesehen liegt das Zerbrechen oder Undichtwerden des Aquariums vor dem Wasserschaden. Somit hat der Wasserschaden nicht das Aquarium beschädigt. Das Aquarium ist zwar kaputt, aber es wurde nicht durch die versicherte Gefahr (=Wasser) beschädigt und damit handelt es sich auch nicht um einen Versicherungsfall, der ersetzt werden muss.

Bei den Fischen, Pflanzen und Elektrogeräten liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Definition eines Wasserschadens ist, dass ein Gegenstand durchfeuchtet und dadurch beschädigt wird. Genau das ist hier aber nicht der Fall. Fische, Pflanzen und Elektrogeräte werden nicht durch ein Durchfeuchten mit Wasser geschädigt, sondern dadurch, dass kein Wasser mehr vorhanden ist. Und somit ist auch dieses kein Versicherungsfall.

Das Aquarium kann gesondert über eine Glasbruchversicherung versichert werden. Für die Elektrogeräte gibt es die Elektrogeräteversicherung. Auf beide Versicherungen gehe ich weiter unten noch genauer ein.

Eure Fische und Pflanzen könnt Ihr leider überhaupt nicht versichern. Es gibt keine Versicherung die diesen Schaden abdeckt. Diese Kosten müsst Ihr im Schadenfall immer selber tragen!

Zu den Kosten der Hausratversicherung kann ich pauschal keine Aussage machen, da der Versicherungsbeitrag im wesentlichen von der Versicherungssumme, die Ihr versichert habt, abhängt.

 

4. Die Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäudebestandteilen ab. Was Gebäudebestandteile sind, habe ich schon bei der Hausratversicherung erläutert.

Im Prinzip gilt all das, was ich bei der Hausratversicherung schon erläutertet habe, auch für die Gebäudeversicherung.

Versicherte Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm usw.

Auch hier muss, bis auf die ganz neuen Verträge, extra beantragt werden, dass Aquarienwasserschäden mitversichert gelten, da Aquarienwasser kein Leitungswasser ist. Ebenso muss auf den Neuwert und auf die richtige Versicherungssumme des Gebäudes geachtet werden.

Für Bewohner einer Mietwohnung oder eines gemieteten Hauses ist diese Versicherung nicht nötig, da Schäden am Gebäude über die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, wenn die von mir aufgeführten Besonderheiten beachtet wurden. Der Vermieter wäre hier die Person, die diese Versicherung haben müsste.

Für Bewohner einer Eigentumswohnung sieht die Sache etwas anders aus. Hier können sowohl allgemeingenutzte Gebäudebestandteile, wie zum Beispiel eine Holztreppe im Treppenhaus oder die Wände im Treppenhaus beschädigt sein oder aber private Gebäudebestandteile, wie zum Beispiel teure Holztüren innerhalb der eigenen Wohnung oder Parkettfußboden.

Wer hiervon betroffen ist, für den gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder man überzeugt die Eigentümergemeinschaft davon, die oben genannte Klausel, über die Aquarienwasserschäden mitversichert gelten, mit in den Gebäudeversicherungsvertrag einzuschließen oder aber man beantragt zur Hausratversicherung, dass bestimmte Gebäudebestandteile (die dann genau bezeichnet sein müssen) mitversichert gelten sollen. Es versteht sich von selbst, dass dann natürlich die Klausel für Aquarienwasser der Hausratversicherung ebenfalls zugrunde liegen muss.

Für diesen oben genannten oder ähnliche Fälle ist es nämlich möglich über die Hausratversicherung auch Gebäudebestandteile mitzuversichern. Dieses muss aber wieder extra beantragt werden, da es eine Ausnahme ist und nur auf Antrag des Versicherten mit in den Hausratvertrag eingeschlossen wird.

 

5. Die Glasbruchversicherung

Wie bei der Hausratversicherung schon erwähnt, wird bei einem Schaden durch ausgelaufenes Aquarienwasser das Aquarium selbst nicht mit ersetzt.

Wer also sein Aquarium versichern möchte, hat hierzu über die Glasbruchversicherung die Möglichkeit.

Allerdings sollten auch hier einige Dinge beachtet werden.

Die Mitversicherung von Aquarien in der Glasbruchversicherung muss extra beantragt werden. Nicht jeder der eine Glasbruchversicherung hat, hat automatisch sein Aquarium mitversichert. Ausnahme sind auch hier wieder ganz neue Glasbruchversicherungen bei einigen Versicherern. Manchmal ist es auch möglich Aquarien einzeln, also ohne die komplette Glasbruchversicherung für die Wohnung oder das Haus zu versichern.

Versichert gilt über diese Versicherung der Bruch des Glases. Bruch gilt definiert als ein Sprung der von der einen Scheibenoberfläche bis zur anderen durchgeht. Dies ist nötig um den Bruch von den Oberflächenschäden, wie Kratzer und kleinere Kantenabsplitterungen abzugrenzen. Gäbe es diese Abgrenzung nicht, wäre fast jede Scheibe in Deutschland ein Versicherungsfall, da es kaum eine Scheibe gibt, die keinen Kratzer hat.

Es ist allerdings unerheblich, ob die Scheibe nun mittendurch gesprungen ist, nur eine ganz kleine Ecke abgebrochen ist oder von einer Lochbohrung in der Bodenplatte ein Sprung zur Seite läuft. Wichtig ist, dass der Sprung von der einen Oberfläche bis zu anderen durchgeht.

Unwichtig ist auch, wodurch der Bruch entstanden ist. Die Glasbruchversicherung ist eine Allgefahrenversicherung, dass heißt, ob euch selbst beim Wasserwechsel der Eimer aus der Hand fällt, Steinaufbauten in die Scheibe fallen oder jemand anderes den Glasbruch herbeiführt, ist nicht relevant. Wenn eine Scheibe im Sinne der Definition zerbrochen ist, ist der ersatzpflichtige Versicherungsfall eingetreten.

Während es in der Hausratversicherung für den Schadenfall egal ist, ob das Wasser aus einem undicht gewordenen oder einem zerbrochenen Aquarium kommt, macht es bei der Glasbruchversicherung einen erheblichen Unterschied. Ein undichtes Aquarium, das ansonsten heil ist, stellt nämlich nach obiger Definition keinen Glasbruchschaden dar und ist somit auch nicht ersatzpflichtig!

Was ersetzt die Versicherung im Schadenfall?

Versichert gilt der Ersatz der beschädigten Scheibe inkl. der Reparaturkosten in Form von Naturalersatz!

Was heißt das?

1. Die zerbrochene Scheibe ist der Schadenfall. Genauer gesagt: Es ist nicht das Aquarium der Schadenfall, sondern die zerbrochene Scheibe. Oder anders ausgedrückt: Ihr habt nicht Anspruch auf ein neues Aquarium, sondern auf die Reparatur der zerbrochenen Scheibe(n). Da im Normalfall bei kleineren Becken die Reparaturkosten einer Scheibe, den Wert eines neuen Aquariums übersteigen, stimmt der Versicherer meistens der Anschaffung eines komplett neuen Aquariums zu. Eingeklebte Filter, wie häufig bei Aquarien der Firma Juwel vorhanden, werden dabei nicht mitersetzt, weil es sich um ein Elektrogerät handelt. Aus Glas eingeklebte Innenfilterkammern werden dagegen schon ersetzt, allerdings nur die Glaskammern und nicht die zugehörige Pumpe.

Bei großen Aquarien, insbesondere bei speziellen Anfertigungen, die eventuell sogar bei Neuanschaffung erst im Standraum geklebt wurden, wird der Versicherer prüfen, was preisgünstiger ist, eine Reparatur oder eine Neuanschaffung.

2. Naturalersatz bedeutet, dass der Versicherer Ersatz leistet, indem er euch die zerbrochenen Scheiben in gleicher Art und Güte erneuert. Ein Bargeldersatz nach Kostenvoranschlag ist von den Versicherungsbedingungen her nicht vorgesehen. Und somit habt Ihr auch keinen Anspruch darauf. Wenn Ihr etwas anderes wünscht als eine Reparatur des Schadens, braucht der Versicherer dem nicht zuzustimmen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr aufgrund des Schadens ein anderes, vielleicht größeres Aquarium anschaffen möchtet.

Diese Naturalersatzregelung ist einzigartig und gibt es nur in der Glasversicherung. Sie behält dem Versicherer auch das Recht vor, die Reparaturfirma selbst auszusuchen.

In der Praxis wird bei der Regulierung allerdings recht locker verfahren, so dass der Versicherer oftmals auch entgegenkommender Weise bar reguliert.

Ferner solltet Ihr folgendes beachten:
Wenn Ihr euer Aquarium versichert habt, steht im Versicherungsschein oft eine Formulierung in der Art "Es gilt ein Aquarium mit 200 Liter Inhalt versichert". Diese Formulierung ist eine genaue Bezeichnung des Aquariums und hat versicherungstechnisch folgende Konsequenz:

Es gilt genau ein Aquarium mit 200 Litern Inhalt versichert. Das heißt, wenn Ihr zwei Aquarien mit 200 Litern Inhalt habt, besteht eine Unterversicherung zu 50 %. Bei drei Aquarien wäre die Unterversicherung dann noch größer usw.. Die Konsequenzen einer Unterversicherung habe ich schon bei der Hausratversicherung erläutert und gehe daher nicht mehr darauf ein. Es muss also jedes einzelne Aquarium dem Versicherer angegeben werden.

Falls Ihr, nachdem Ihr eure Versicherung für ein 200 Liter Aquarium abgeschlossen habt, ein anderes Aquarium dazu kauft und dieses hat eine andere Literzahl als das, welches Ihr versichert habt, zum Beispiel 300 Liter, gilt dieses überhaupt nicht versichert! Ihr hättet dann ein Aquarium richtig versichert und eines überhaupt nicht. Mit Unterversicherung hat das dann nichts zu tun. Um Versicherungsschutz für das zweite Becken zu haben, müsstet Ihr es beim Versichern als Aquarium mit 300 Liter Inhalt nachmelden.

Denkbar wäre auch der Fall, dass Ihr ein 200 Liter Aquarium versichert habt und durch ein 300 Liter Aquarium ersetzt, so dass das erste Aquarium nicht mehr vorhanden ist. Dann wäre, obwohl Ihr Versicherungsbeiträge für das nicht mehr vorhandene 200 Liter Aquarium zahlt, das 300 Liter Aquarium nicht versichert. Auch hier glauben manche, es gibt dann eine anteilige Regulierung im Verhältnis der Literzahl, nach dem Motto 200 Liter sind versichert, 300 Liter sind vorhanden, also bekommt man zwei Drittel des Schadens ersetzt. Das ist falsch!
Da das 300 Liter Aquarium im Versicherungsschein nicht erwähnt ist, gilt es überhaupt nicht versichert!

Da der Versicherer nicht prüfen kann, was jeder Versicherte zuhause macht und ändert, liegt die Pflicht Änderungen anzuzeigen allein beim Versicherungsnehmer.

Abschließend ist noch zu sagen, dass über die Glasbruchversicherung nur der Ersatz der zerbrochen Scheiben versichert gilt. Aufräumkosten und ähnliches gelten hierüber nicht versichert. Diese würden wiederum von der Hausratversicherung ersetzt werden, soweit eine besteht.

Zum Preis der Glasbruchversicherung für Aquarien lässt sich kaum etwas sagen, da dieses von den Versicherern zu unterschiedlich gehandhabt wird. Es lohnt sich aber häufig bei örtlichen Aquarienvereinen nachzufragen, da es auch hierüber Möglichkeiten gibt ein Aquarium preisgünstig zu versichern. Viele Aquarienvereine haben ein besonderes Abkommen mit einem Versicherer getroffen, wonach Aquarien preisgünstig über den Verein versichert werden können.

6. Die Haushaltgeräteversicherung (auch Elektro- und Gasgeräteversicherung genannt)

Die Haushaltsgeräteversicherung deckt Schäden an allen Elektro- und Gasgeräten des Haushalts ab, die durch Kurzschluss, Fabrikationsfehler, unsachgemäße Handhabung und elektrische Defekte, die nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind, entstanden sind. Kurz gesagt ist fast jeder Schadenfall an einem Elektrogerät versichert, wenn es sich nicht um Verschleiß (also normale Abnutzung) handelt.

Zu den Elektro- und Gasgeräten zählen alle Geräte, die im Haushalt vorhanden sind, also Fernseher, Gas- oder Elektroherd, Haartrockner, Toaster, usw. und natürlich elektrisches Aquarienzubehör, wie Beleuchtung, Heizung und Pumpen.

Diese Versicherung wir nur für alle Geräte des Haushalts angeboten. Elektrisches Aquarienzubehör allein zu versichern, ist nicht möglich.

Was sollte man besonders beachten?

In dieser Versicherung ist fast immer eine Selbstbeteiligung im Schadenfall mit eingebaut, meistens wie folgt formuliert:

Selbstbeteiligung im Schadenfall 10 %, mindestens 25,- €

Das bedeutet, dass Ihr bei kleineren Schäden mindestens 25,- € selber tragen müsst und bei größeren Schäden 10 % von der Schadenhöhe bei der Regulierung abgezogen bekommt.

Beispiel:

Schaden: Ein Toaster für 40,- €.

Nach Abzug der Mindestselbstbeteiligung von 25,- € bekommt Ihr 15,- € erstattet.

Schaden: Ein Elektroherd für 1.000,- €.

Nach Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % (= 100,- €) bekommt Ihr 900,- € erstattet.

Wer heute einen Vertrag neu abschließt, hat den Neuwert versichert. Wer einen bestehenden Vertrag hat, sollte prüfen ob schon der Neuwert versichert gilt oder ob, wie früher üblich, noch der Zeitwert Versicherungsgrundlage ist.

Die Begriffe Neuwert und Zeitwert habe ich schon bei der Hausratversicherung erklärt und gehe daher nicht mehr darauf ein.

Diese Versicherung wird nur von wenigen Versicherungen angeboten. Falls Ihr Interesse daran habt und euer Versicherungsbetreuer teilt euch mit, dass es diese Versicherung bei ihm nicht gibt, müsst Ihr einfach mal bei einem anderen Versicherer nachfragen.

Zum Preis dieser Versicherung lässt sich nicht viel sagen, weil der im wesentlichen von euren mengenmäßig vorhandenen Elektrogeräten abhängt.

 

7. Was solltet Ihr im Schadenfall beachten?

Grundsätzlich gilt, dass Ihr eurem Versicherer den Schaden nachweisen müsst und nicht er euch. Dies wird oftmals verkannt.

Wenn durch euer Verhalten der Schaden in der Höhe und dem Umfang nach für den Versicherer nicht prüfbar ist, ist dieser leistungsfrei und Ihr geht leer aus.

Was heißt das für euch?

Wenn Ihr einen Schaden habt, versucht diesen so gut wie möglich zu dokumentieren!

Schreibt euch möglichst sofort auf wann der Schaden eingetreten ist (Tag - Uhrzeit).

Falls andere Personen beteiligt sind (Haftpflichtschaden) notiert deren Namen und Anschrift.

Werft auf keinen Fall etwas von den beschädigten Sachen weg, bevor der Schaden nicht reguliert ist. Ein Schadennachweis wird sonst ganz, ganz schwer für euch.

Falls Ihr durch Aufräumarbeiten Veränderungen schafft, versucht den ursprünglichen Schadenzustand zu fotografieren. Fotos sind in jedem Fall immer ein guter Nachweis.

Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Wartet mit der Meldung nicht erst Tage oder Wochen. Auch das erschwert für den Versicherer die Prüfung und für euch den Nachweis.

Holt euch nach Möglichkeit sofort (telefonisch) von eurer Versicherung Weisung ein, wie Ihr euch verhalten sollt.

Wenn Ihr telefoniert, schreibt euch von Anfang an auf mit wem Ihr was und wann besprochen habt. Es bringt letztendlich nichts, wenn Ihr vielleicht falsche Anweisungen bekommen habt, aber "Ross und Reiter" nicht nennen könnt.

 

Dieser Text wurde lediglich von mir überarbeitet. Ursprünglich verfasst wurde er von dem Markus Schwarz, Münster-Albersloh

(http://www.muenster.de/~schwarzm/)

 

     

 

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